DG Flugzeugbau GmbH / Passion, Power + Performance

Reparaturverfahren und Instandhaltungsprogramme

Reparaturverfahren für unsere Flugzeuge

Die EASA verlangt zu Recht, dass die Musterbetreuer eines Segelflugzeugtyps allgemein verbindliche Anweisungen geben, wie bestimmte Reparaturen fachgerecht zu erfolgen haben. An diese Anweisungen müssen sich alle Luftfahrttechnischen Betriebe - und dazu gehören auch Vereinswerkstätten - halten.

 

Die Anweisungen können auch darin bestehen, bestimmte Quellen anzugeben, wo der jeweilige Betrieb die Detailanweisungen nachlesen kann. 

 

Und genau das ist nun geschehen, an die EASA gemeldet und von dieser anerkannt. Die folgenden Richtlinien sind also für die Reparaturen aller DG- und LS-Flugzeuge verbindlich:

 

Reparaturverfahren für DG- und LS-Flugzeuge

 

Alle Werkstattleiter und Prüfer in Instandhaltungsbetriebe sollten also die angegebenen Bücher zur Verfügung haben und sich danach richten.

 


Standard-Instandhaltungsprogramme für Segelflugzeuge und Motorsegler

- wichtig für alle Halter -

Im Rahmen der neuen Regeln zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit muss sich jeder deutsche Halter eines Segelflugzeugs oder Motorseglers bis September 2008 beim LBA für sein Flugzeug ein Instandhaltungsprogramm genehmigen lassen.

Das klingt schlimmer als es ist:
Das LBA hat auf seiner Webseite einen entsprechenden Vordruck veröffentlicht, den Sie sich herunter laden und ausfüllen können.

Wir haben diese Vordrucke komplett für Sie bereit gestellt:

Instandhaltungsprogramme - Info des LBA

Am besten laden Sie sofort den für Ihr Flugzeug passenden Vordruck auf Ihren Rechner, drucken ihn aus, füllen ihn aus und schicken ihn an das LBA.

Wichtig:
Im Moment ist dieser Antrag nach unserer Kenntnis noch kostenlos zu stellen. Mit der Veröffentlichung einer neuen Kostenverordnung ist jedoch zu rechnen, und dann wird das LBA dafür Geld verlangen. Erledigen Sie es also am besten sofort!

- k-f-weber - Dez. 2007 -


Zu diesem Thema schickte uns das LBA noch einmal extra diesen Hinweis:

Sehr geehrter Herr Weber,

auf Ihrer Internetseite weisen Sie Ihre Kunden und Besucher freundlicherweise darauf hin, dass ab Ende September ein Instandhaltungsprogramm für jedes D-Luftfahrzeug vorliegen muss. Dazu stellen Sie auch die Formulare zur Verfügung.

Das LBA hat vor kurzem die beiden Formulare in der Version 2.0 neu aufgelegt (siehe Anlagen).

Vielleicht sehen Sie auch im Rahmen Ihrer nächsten Piloteninfo (Rundmail) die Möglichkeit, noch einmal auf die Notwendigkeit eines IHP´s hinzuweisen.
Viele Halter haben noch kein IHP beantragt und in den nächsten Wochen (noch vor der Zeit des Sommerurlaubs) ist die richtige Zeit, den Antrag auszufüllen und an das LBA zu senden.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Schneider


Noch ein weiterer Hinweis für Eigentümer von Motorseglern mit Rotax-Motor -
DG-400, DG-500M, DG-600M, DG-800A:

Die Programme des LBA beziehen sich auf die Original-Wartungshandbücher des Herstellers. Rotax schreibt dort eine TBO von 6 Jahren vor, die alle Triebwerke längst überschritten haben. Diese Wartungsanweisung ist aber schon lange nicht mehr gültig und durch regelmäßige Inspektionen ersetzt worden.

Aus diesem Grunde müssen die Besitzer der o.a. Flugzeugtypen das spezielle Formular für Rotax-Motoren verwenden, das wir aus dem LBA-Vordruck modifiziert haben!

Rotax Formular

 

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